Unfallanzeige

Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihre Kinder sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen gesundheitliche Schäden versichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schulwege, Unterrichtsgänge, Unterricht und Pausen, Sportunterricht, Schul- und Klassenfeiern, Wanderungen bzw. Fahrten und Schullandheimaufenthalte.

Während des Mittagessens und der Verrichtung der Notdurft (Toilette) besteht kein Versicherungsschutz. Eine private Unfallversicherung Ihres Kindes wäre daher sinnvoll.

 

Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Schaden an, richtet vorsätzlich in der Schule einen Schaden an…) sind grundsätzlich nicht versichert.
Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.


Ihr Kind hat sich in der Schule, oder auf dem Schulweg verletzt und müssen daraufhin einen Arzt (Krankenhaus) aufsuchen? Dann informieren Sie bitte die Schule, oder füllen vorab, leserlich die Unfallanzeige aus und reichen diese ein. Diese müssen wir dann bei der Unfallkasse einreichen.



 formular_unfallkasse_schueler.pdf

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Fahrraderlaubnis

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§41 Beschulung außerhalb des Wohnbezirks

Sollten Sie umgezogen sein, teilen Sie uns bitte die neue Anschrift mit und füllen ggf. den beigefügten Antrag aus.

 

_41_antrag_auf_beschulung_ausserhalb_des_wohnbezirk.pdf

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Schwimmunterricht

Ab dem 2. Fehlen vom Schwimmunterricht benötigt der Schwimmlehrer eine Krankmeldung/Befreiung durch den Kinderarzt.

Krankmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall bis 7.30 Uhr in der Schule/Sekretariat ab.
Der Klassenlehrer benötigt eine schriftliche Entschuldigung. Diese geben Sie Ihrem Kind mit, wenn es die Schule wieder besucht (Beispiel: siehe Vordruck nächste Seite).
Das Mittagessen bestellen Sie beim Essenanbieter bis 7.30 Uhr ab.
Für das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes sind Sie verantwortlich.
Wir sind Ihnen dabei aber gern behilflich.

 

abmeldung_bei_krankmeldung.pdf

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Beurlaubung

Ein Schüler kann aus wichtigen Gründen (z.B. Kur) vom Unterricht beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden.

 

antrag_auf_beurlaubung_vom_unterricht_(2026).pdf

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Sportbefreiung

Sollte es Ihnen wichtig sein, dass Ihr Kind einmal nicht am Sportunterricht teilnimmt, bieten wir Ihnen hiermit einen Vordruck für eine Freistellung an.

 

Vorlage für: __________________
Absender:   ___________________

 

Antrag auf Freistellung vom Sportunterricht

 

Wir bitten unser Kind ________________________________,

 

Klasse/Lerngruppe ______, am / vom _____________ bis ____________

 

vom Sportunterricht zu befreien.

 

Grund: _____________________________________________________________
           ____________________________________________________________


________________ _______________
Ort / Datum Unterschrift

 

 

sportbefreiung.pdf

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